Corona - Lockerungen
Stand: 17. Juni 2020
Gottesdienste:
Der Mindestabstand bei Gottesdiensten verringert sich ab 22. Juni von 2,00 m auf 1,50 m. Das heißt, es können evtl. mehr Besucher zugelassen werden. Die Maskenpflicht bleibt beim Betreten und Verlassen des Gotteshauses weiterhin bestehen. Während des Gottesdienstes darf die Maske abgenommen werden. Auf lautes Singen sollte aber wegen der Infektionsgefahr weiterhin verzichtet werden! Weiterhin gelten die bisherigen Hygienemaßnahmen des Bistums vom (entsprechend des Schutzkonzeptes vom 29.4.2020).
Beerdigungen:
Auszug des Schreibens des Bayerischen Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, Herr Joachim Herrmann:
Da sich die pandemische Situation in Bayern zwischenzeitlich wesentlich und erfreulicherweise weiter entspannt hat, habe ich mich bei Gesundheitsministerin Melanie Huml dafür eingesetzt, ab sofort das Bekanntmachungsverbot von Bestattungsterminen aufzuheben. Dem hat die Kollegin zugestimmt, sodass es nunmehr wieder gestattet ist, Bestattungstermine bekanntzugeben.
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege:
Damit gelten für Trauerfeiern, Totengebete, Aussegnungen, Abschiednahmen sowie die Beisetzung an der Grabstätte folgende Vorgaben:
- In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl weiterhin nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,50 m zu anderen
- Plätzen gewahrt wird; zwischen den Teilnehmern ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Es besteht Mas-kenpflicht.
- Im Freien beträgt die Höchstteilnehmerzahl 100 Personen und es ist grund-sätzlich ein Mindestabstand von 1,50 m zu wahren. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.
In jedem Fall sind aus infektionsschutzrechtlichen Gründen die folgenden Maß-gaben zu beachten: - Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschl. zu desinfi-zieren.
- Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind möglichst nur von einer Person durchzuführen. Die Türen zu Kirche, Friedhof und Leichenhaus sollen während der gesamten Beerdigung geöffnet bleiben, um ein Anfassen der Türen durch die Trauernden zu vermeiden.
- Besondere Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben, z. B. zur Handdesinfektion sowie zur Reinigung und Lüftung in Gebäuden sind weiterhin einzuhalten
Weitere Informationen: