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Pfarrgemeinden
Günching und Lengenfeld

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b KV Wahlen Keyvisual 2024 093bc4a40eNeuwahl der Kirchenverwaltungen
Am 24. November 2024 werden in den Pfarreien und Pfarrverbänden unseres Bistums die Kirchenverwaltungen  neu gewählt. Die Wahlen finden alle 6 Jahre statt. Die Kirchenverwaltung, der jeweils der Pfarrer oder ein von ihm beauftragter Vertreter vorsteht, entscheidet u.a. über den Haushalt der Kirchenstiftung,

Sie trifft also letztlich alle Entscheidungen zu Finanzen, Personalangelegenheiten und Bauvorhaben. Bischof Gregor Maria Hanke ruft alle Gläubigen dazu auf, sich als Kandidatin bzw. Kandidat aufstellten zu lassen und auch zur Wahl zu gehen. Aufruf des Bischofs zur Kirchenverwaltungswahl 2024!
Kandidatensuche sofort!

Jede Kirchenstiftung wird von einer eigenen Kirchenverwaltung geleitet. Die Kirchenverwaltung ist also das Organ der Kirchenstiftung. Sie besteht aus dem Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern.

  • Die Anzahl der Kirchenverwaltungsmitglieder richtet sich nach der Anzahl der Katholiken in der Kirchengemeinde. Bei bis zu 2.000 Katholiken beträgt die Anzahl der Kirchenverwaltungsmitglieder vier, bei bis zu 6.000 Katholiken sechs und darüber acht Mitglieder.
     
  • Wählbar ist wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, kirchensteuerpflichtig ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
     
  • Die Kirchenverwaltungsmitglieder werden von den Wahlberechtigten der Kirchengemeinde auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. So oft es die Aufgaben erfordern, jedoch mindestens zweimal im Jahr finden Kirchenverwaltungssitzungen statt.
     
  • Aus dem Kreise der Mitglieder der Kirchenverwaltung wird der Kirchenpfleger gewählt. Er unterstützt den Pfarrer bei seinen Aufgaben, insbesondere bei der Kassen- und Rechnungsführung.

Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat - zwei unterschiedliche Gremien:

Nicht zu verwechseln ist die Kirchenstiftung mit dem Pfarrgemeinderat. Hauptaufgabe des Pfarrgemeinderats ist es, den Pfarrer sowie die pastoralen Mitarbeitenden hinsichtlich der Pastoral (- auch Gottesdienstgestaltung, Festlegung der Gottesdienstzeiten, ...) und des Pfarrlebens zu beraten und zu unterstützen.
Aufgabe der Kirchenverwaltung ist es:

  • gewissenhafte uns sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens
  • die Sorge für die Befriedigung ortskirchlicher Bedürfnisse
  • die Erledigung der sonst zugewiesenen Aufgaben der Kirchenstiftung
  • Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Aufstellung eines Haushaltsplanes
  • Aufstellung der Jahresrechnung
  • Rechte und Aufgaben der Kirchenverwaltung

Weitere Hinweise zur Kirchenverwaltungswahl 2024

 

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