Neuwahl der Kirchenverwaltungen
Am 24. November 2024 werden in den Pfarreien und Pfarrverbänden unseres Bistums die Kirchenverwaltungen neu gewählt. Die Wahlen finden alle 6 Jahre statt. Die Kirchenverwaltung, der jeweils der Pfarrer oder ein von ihm beauftragter Vertreter vorsteht, entscheidet u.a. über den Haushalt der Kirchenstiftung,